Top-Verdiener
Verwandeln Sie bis zu 8% Ihrer Investition jährlich von Steuerlast in privates Vermögen.
Schluss mit riskanten Schiffsbeteiligungen. Wir liefern Ihnen ein QNG-zertifiziertes Neubaumodell (Effizienzhaus 40+), das 3% reguläre AfA mit 5% Sonder-AfA kombiniert. Ein wasserdichtes Zahlenwerk, das Ihr Steuerberater bedenkenlos abnicken wird.
- 17 %
- Zurück in 4 Jahren
- 8 %
- Abschreibung/Jahr
- 30.09.2029
- Frist Bauantrag

Das Problem
Kapitel I
42 % gehen ans Finanzamt. 3 % an die Inflation.
Sparen allein macht Sie ärmer.
Gutverdiener zahlen in Deutschland bis zu 47 % Steuern. Dazu kommt Inflation. Wer sein Geld nur auf dem Konto lässt, verliert — jeden Tag.
42–47 % gehen direkt an den Staat.
Wer in Deutschland gut verdient, finanziert vor allem das Finanzamt. Jeder unverplante Euro verliert an Wert — durch Inflation und durch Steuerprogression.
Aktien & ETFs schützen nicht.
26,375 % Kapitalertragsteuer. Keine Abschreibung, keine Substanz. Die einzige Asset-Klasse mit echten steuerlichen Hebeln in Deutschland ist die Immobilie.
Denkmal-AfA ist riskant.
Komplexe Sanierung, intransparente Kosten, jahrelange Behördenzyklen. Die §7b-Sonder-AfA ist die rechtssichere, planbare Alternative — ohne Sanierungsrisiko.
Die Lösung
Kapitel II
Der Staat will, dass Sie abschreiben.
So holen Sie sich 17 % zurück.
So funktioniert es: Der Gesetzgeber belohnt jeden, der bezahlbare Mietwohnungen baut. 8 % Abschreibung pro Jahr, vier Jahre lang. Ihr Steuerberater kann das Modell direkt prüfen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
Sie dürfen 5 % Ihrer Gebäudekosten pro Jahr zusätzlich von der Steuer absetzen — vier Jahre lang. Das ist ein Steuergeschenk für alle, die bezahlbare Mietwohnungen bauen. Unsere Projekte erfüllen alle Voraussetzungen.
20 % in 4 Jahren
Degressive Abschreibung — seit 2024 zurück
Zusätzlich zur Sonderabschreibung: 5 % vom Restwert pro Jahr. Kombiniert ergibt das in den ersten vier Jahren rund 38 % Abschreibung — fast 40 % Ihrer Gebäudekosten mindern Ihre Steuerlast.
≈ 18 % zusätzlich
Ihr Vorteil: Liquidität zurück
Beide Hebel zusammen: Bis zu 40 % der Baukosten als Werbungskosten in vier Jahren. Bei 42 % Steuersatz fließen rund 17 % Ihres Investments direkt als Erstattung zurück auf Ihr Konto.
≈ 17 % zurück
Rechtssicher, vom Finanzamt anerkannt
Alle Projekte sind nach aktuellem Schreiben des Bundesfinanzministeriums strukturiert. Ihr Steuerberater erhält einen vollständigen Mandantenbrief mit Rechtsgrundlage und Nachweisen. Bisher: 100 % anerkannt.
100 % anerkannt
Kapitel 03 — Die Wirkung
Eine Beispielrechnung,
die für sich spricht.
500.000 € Investitionsvolumen, 42 % Grenzsteuersatz, KfW-40-Standard: So sieht das Steuerergebnis nach Jahr 4 typischerweise aus.
3 % regulär + 5 % Sonderabschreibung
Danach endet die Sonderabschreibung
Nach Steuern, durch gesicherte Mieten
Nur 40 % Energie eines Standardhauses
Kapitel 04 — Der Beweis
Mandant Dr. M., Düsseldorf —
ein realer Fall.

Case Study
450.000 € Investment. 76.500 € Steuerersparnis bis Jahr 4.
Selbständiger Arzt, 47 % Grenzsteuersatz, eine Eigentumswohnung in unserem Düsseldorfer Quartier. Die Sonder-AfA und die degressive AfA wurden vom Finanzamt vollständig anerkannt — die Liquidität floss direkt in das Folgeprojekt.
- 76.500 €
- Steuerersparnis kumuliert
- 5,8 %
- Nettorendite p. a.
- 0 €
- Eigenes Sanierungsrisiko
- 10 J.
- Mietbindung erfüllt
„Mein Steuerberater war zunächst skeptisch. Nach der Prüfung des BMF-Briefs hat er das Konzept sogar anderen Mandanten empfohlen. So sauber strukturiert sehe man Sonder-AfA-Konstruktionen selten.“
Dr. M. — Mandant, anonymisiert
Kapitel 05 — Häufige Fragen
Was Steuerberater
wirklich wissen wollen.
Eine zusätzliche Steuerabschreibung für alle, die bezahlbare Mietwohnungen bauen. 5 % pro Jahr für vier Jahre — zusätzlich zur normalen Abschreibung. Ziel des Gesetzgebers: privates Kapital in den Wohnungsbau lenken. Unsere Projekte erfüllen alle Voraussetzungen automatisch.
Nächster Schritt
Frist: 30.09.2029. Danach ist das Fenster zu.
30 Minuten. Ihre Situation. Konkrete Zahlen.
Wir rechnen Ihre Konstellation durch: Steuersatz, Eigenkapital, Ziele. Sie bekommen eine Beispielrechnung — und entscheiden selbst, ob es passt.
Steuerrechtliche Grundlagen
Diese Gesetze regeln die Steueroptimierung durch Abschreibungen, Tilgungszuschüsse und steuerfrei Verkäufe. Die Fristen sind teils befristet bis 2029/2030.
I. Einkommensteuerrecht - Abschreibung & Verlustverrechnung
§ 7b EStG
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (bis 2029)
Die Kernregel: 5% zusätzliche Abschreibung pro Jahr über 4 Jahre. Maximale Gesamtabschreibung in 4 Jahren: 32%. Fristen-kritisch: Gilt nur für Bauanträge bis 30.09.2029.
Gesetzestext§ 7 Abs. 4 EStG
Lineare Abschreibung für Wohngebäude nach 2022
Reguläre 3% jährliche Abschreibung. Kombiniert mit § 7b ergibt sich die maximale 8% im Jahr 1.
Gesetzestext§ 21 EStG
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Erlaubt die Verrechnung von Mietverlust (durch hohe AfA) mit Gehalt, Geschäftsgewinnen und Kapitalerträgen. Dies ist der direkte Steuerspar-Mechanismus.
Gesetzestext§ 23 EStG
Private Veräußerungsgeschäfte - 10 Jahre Frist
Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkauf komplett steuerfrei. Kein anderes Anlagegut bietet diesen steuerfrei-Exit.
GesetzestextII. Körperschaft- & Gewerbesteuer (für Kapitalgesellschaften)
§ 8 Abs. 3 KStG
Gewerbesteuer-Ausnahme für Grundstücksgesellschaften
Wer nur eine Immobilie besitzt und vermietet, ist von der Gewerbesteuer befreit. Bei Sozialquartier-Beteiligung als Einzelner sind Sie daher gewerbesteuerfrei.
§ 179 BewG
Grundsteuer-Neubewertung 2025
Die neue Grundsteuer seit 2025 basiert auf realen Marktpreisen, nicht auf alten Einheitswerten. Für neue Immobilien ist die Grundsteuer dadurch oft höher als früher – aber immer noch kalkulierbar.
Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir die Konsultation mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, können aber Fehler oder Auslassungen enthalten.
Häufige Fragen zur Steuervergünstigung
Verstehen Sie die Steuerspareffekte: Sonder-AfA, Abschreibung und steuerfrei Verkauf nach 10 Jahren.
Bei einem €100.000 Investment und 32% Abschreibung in 4 Jahren haben Sie €32.000 Verlust. Als Spitzenverdiener (42% Marginalsteuersatz) spart das €13.440 Steuern. In den Jahren 1-4 reduziert sich Ihre zu zahlende Einkommensteuer um ca. €3.360-4.000 pro Jahr.
Die Sonder-AfA ist ein temporäres politisches Instrument zur Ankurbelung des Wohnungsbaus. Sie läuft zum 30.09.2029 aus – der Gesetzgeber will den Wohnungsmarkt bis dahin entspannen. Viele Politiker diskutieren eine Verlängerung, aber das ist nicht garantiert. Wer investiert, sollte diese Frist ernst nehmen.
Ja, aber mit Grenzen. Die Verlustverrechnung ist bei Immobilien auf €20.000 pro Jahr begrenzt (sogenannte Günstigerprüfung). Das heißt: Sie können max. €20.000 Mieusverlust pro Jahr mit Ihrem Gehalt verrechnen. Die restlichen Verluste werden in nächste Jahre gerollt.
Beide sind Steuervergünstigungen, funktionieren aber anders: AfA ist ein Buchungsverlust (Sie zahlen real, aber können davon abschreiben). Tilgungszuschuss ist echtes Freigeld vom Staat (bis 43%). Die Kombination ist das Goldstück: Real Geld sparen + Steuer sparen.
Nein, wenn Sie als Privatperson eine Immobilie besitzen und vermieten. Das ist kein Gewerbe. Nur wenn Sie mehrere Immobilien als regelmäßiges Geschäft handeln (Makler, Projektentwickler), wird es zum Gewerbe. Bei Sozialquartier-Beteiligung sind Sie privater Investor – gewerbesteuerfrei.
Einfach: Kaufen Sie 2025, verkaufen Sie 2035 (nach 10 Jahren). Der komplette Gewinn (alle Wertsteigerung plus Rendite) ist steuerfrei. Sie zahlen nur Makler (3-4%) und Grunderwerbsteuer beim Kauf (3,5% in NRW). Kein anderes Anlageprodukt (Aktien, Krypto, Fonds) bietet das.
Seit 2025 basiert die Grundsteuer auf echten Marktpreisen statt alten Einheitswerten. Neue Immobilien zahlen oft mehr Grundsteuer als alte. Aber: Die Grundsteuer ist mit ca. 2-3% der Mieteinnahmen kalkulierbar und wird in den Mietkosten weitergegeben.
Ja, aber die Uhr tickt. Bauantrag oder Bauanzeige muss bis 30.09.2029 eingereicht sein. Fertigstellung kann dann später erfolgen. Sozialquartier projekte sind aktuell in Bewilligung 2024-2026, also alles im grünen Bereich.
Sie sind nicht gebunden – technisch können Sie sofort verkaufen. Aber: Der steuerfrei-Status (Veräußerungsgeschäft nach § 23) gilt erst nach 10 Jahren. Verkaufen Sie früher, zahlen Sie auf den Gewinn Steuern. Sinn macht eine 10-Jahres-Haltung.
Wenn eine bereits bewilligte Immobilie die Sonder-AfA verliert, gilt die alte Regel: Sie können rückwirkend nicht neu berechnet werden. Die AfA-Erträge aus 2024-2029 sind dann endgültig. Das Risiko ist minimal, da keine Regierung Gesetze rückwirkend ändert. Politisch ist eher eine Verlängerung als eine Kürzung zu erwarten.
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